Am 15. Dezember 2010 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der europäischen Unterhaltsverordnung. Die neue europäische Unterhaltsverordnung erleichtert die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Kinder und andere Unterhaltsberechtigte können ab Juni 2011 Unterhaltsverpflichtete europaweit besser aufspüren und zur Zahlung ihrer Unterhaltsschulden veranlassen.
Ebenso können Unterhaltsentscheidungen aus anderen EU-Staaten einfacher vollstreckt werden. Bisher müssen ausländische Urteile in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt werden, und zwar immer dort, wo vollstreckt werden soll. Künftig entfällt das Zwischenverfahren und deutsche Unterhaltsurteile können in fast allen EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden. Eine deutsche Mutter kann direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, um ein deutsches Unterhaltsurteil für ihr Kind und für sich zu vollstrecken.
BMJ-Pressemitteilung vom 15.12.2010