Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Persönliches: | |
1963 | geboren in Düsseldorf |
1986-1990 | Studium der Rechtswissenschaften, Universität zu Köln |
1991-1993 | Referendarausbildung, Landgericht Düsseldorf |
1994 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft |
seit 1999 | Fachanwalt für Familienrecht |
Gerichtszulassungen:
Die Zulassung zu einzelnen Gerichten, mit Ausnahme des BGH, ist abgeschafft worden. Eine Vertretung kann daher bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet erfolgen.
Mitgliedschaften:
- Düsseldorfer Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" darf nur nach Verleihung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer geführt werden. Hierzu erforderlich ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts, die in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft werden. Näheres regelt die Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer.