Stefan Arnst

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Persönliches:

1963geboren in Düsseldorf
1986-1990 

Studium der Rechtswissenschaften, Universität  zu Köln

1991-1993Referendarausbildung, Landgericht Düsseldorf
1994Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
seit 1999Fachanwalt für Familienrecht


Gerichtszulassungen:

Die Zulassung zu einzelnen Gerichten, mit Ausnahme des BGH, ist abgeschafft worden. Eine Vertretung kann daher bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten im Bundesgebiet erfolgen.

Mitgliedschaften:

  • Düsseldorfer Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Rechtsanwaltskammer Düsseldorf

Der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" darf nur nach Verleihung durch die zuständige Rechtsanwaltskammer geführt werden. Hierzu erforderlich ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Familienrechts, die in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft werden. Näheres regelt die Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer.