OLG Hamm: Kein Anspruch auf Umgang mit dem Familienhund

Das OLG Hamm hat in einem Beschluss vom 25.11.2010, entschieden, dass einem getrennt lebenden Ehegatten kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem früheren gemeinsamen Hund zusteht, der bei dem anderen Ehegatten lebt.

Die Parteien hatten während der Ehezeit gemeinsam einen Hund angeschafft, der nach ihrer Trennung vereinbahrungsgemäß bei dem Ehemann verblieben ist. Der Antrag der Ehefrau, mit dem sie an zwei Tagen wöchentlich für jeweils einige Stunden ein Umgangsrecht mit dem Hund begehrte, ist nach Auffassung des OLG Hamm rechtlich nicht durchsetzbar.

OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2010, Az. II-10 WF 240/10