Düsseldorfer Tabelle 2024

Die neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt nebst Leitlinien gültig ab Januar 2024 ist erschienen. Danach steigt der Kindesunterhalt verglichen mit dem Vorjahr erneut um und 9,8 %.

Eine Aktualisierung der Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle durch das Oberlandesgericht Düsseldorf erfolgt regelmäßig. Diese beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben.
 
Die Tabelle hat jedoch keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) aus dem Anhang der Tabelle.
 
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