Zum 1. Januar 2017 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert und die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder teilweise erhöht.
Ebenso ist eine Anpassung der Zahlbeträge aufgrund des erhöhten Kindergeldes vorgenommen worden.
Die aktuelle Fassung sowie die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der weiterhin geltenden Fassung vom 1. August 2015 finden Sie oben unter dem Menüpunkt "Düsseldorfer Tabelle".