Zum 1. Januar 2016 wurde die "Düsseldorfer Tabelle" geändert und die Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder erhöht.
Insbesondere der Bedarfssatz eines studierenden volljährigen Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, wurde deutlich angehoben. Er beträgt ab dem 1. Januar 2016 735,00 €, darin enthalten ist ein Wohnkostenanteil von 300,00 €. Der bisherige Bedarfssatz von 670,00 € war seit dem 1. Januar 2011 unverändert und bedurfte der Anpassung.
Die aktuelle Fassung sowie die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf in der weiterhin geltenden Fassung vom 1. August 2015 finden Sie oben unter dem Menüpunkt "Düsseldorfer Tabelle".