Löschung intimer Fotos nach Trennung

Das Oberlandesgericht Koblenz hat sich mit der Frage beschäftigt, ob nach dem Ende einer Liebesbeziehung erotische und intime Bilder des Ex-Partners gelöscht werden müssen. Im konkreten Fall hatte eine Frau nach der Trennung von ihrem Partner gegen die weitere Verwendung von Lichtbildern und Filmaufnahmen geklagt, die sie ihm in digitalisierter Form überlassen hatte.

 Das Gericht hat den geltend gemachten Löschungsanspruch auf erotische und intime Bilder beschränkt, weil nur diese den Kernbereich des Persönlichkeitsrechts betreffen. Bei allen weiteren während einer Beziehung einvernehmlich gefertigten Lichtbildern und Filmaufnahmen könne dagegen eine Löschung mangels rechtswidrigem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten nicht verlangt werden.

Urteil des OLG Koblenz vom 20.05.2014, Az. 3 U 1288/13