Unter Hausrat versteht man alle Gegenstände, die - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen - für das Zusammenleben der Familie im Wohnbereich bestimmt sind. Darunter fällt also alles, was im täglichen Zusammenleben gebraucht wird, so z. B. auch der Familien- Pkw, der von der gesamten Familie genutzt wird. Gegenstände die einem Ehegatten alleine zugeordnet werden können (z .B. Arbeitsmittel, persönliche Erinnerungstücke, Schmuck, etc.) sind dagegen kein Hausrat.
Über den Hausrat sollten die Eheleute bei Auflösung der Wohngemeinschaft eine Einigung herbeiführen. Ist dies nicht möglich, muss ein gerichtliches Hausratsteilungsverfahren eingeleitet werden.