Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter rückt näher

Die SPD-Bundesfraktion hat im Februar einen Antrag zur Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Paaren gestellt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 - 1 BvR 420/09 - vorzulegen. Die Karlsruher Richter hatten gerügt, dass der nichteheliche Vater keine Möglichkeit hat, die verweigerte Zustimmung der Mutter zur gemeinsamen Sorge gerichtlich überprüfen zu lassen. Bei nicht verheirateten Eltern war die gemeinsame Sorge bis zu dieser Entscheidung nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Solange die Mutter ihre Zustimmung verweigerte, hatte sie das alleinige Sorgerecht. Laut Sozialdemokraten sei vor dem Hintergrund der Zunahme von außerhalb der Ehe geborenen Kindern - ihr Anteil im Jahr 2009 betrug 61 Prozent in Ost- und 26 Prozent in Westdeutschland - eine Neuregelung der elterlichen Sorge wichtig. Ziel soll grundsätzlich die Übernahme der gemeinsamen elterlichen Sorgeverantwortung für die Kinder sein. Dies werde mit zu einer Gleichstellung von ehelichen und unehelichen Kindern beitragen.

Bundestag-Pressemitteilung vom 20.02.2012