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Düsseldorfer Tabelle: Wichtige Änderungen ab 2011

Am 1. Januar 2011 ist die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft getreten. Geändert wurde der Selbstbehalt. Für Erwerbstätige, die für minderjährige Kinder oder privilegierte volljährige Kinder unterhaltspflichtig sind ist der notwendige Eigenbedarf von 900,00 EUR auf 950,00 EUR erhöht worden. Für nichterwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von 770,00 EUR.

Die neue Düsseldorfer Tabelle finden Sie im Downloadbereich.

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