Aktuelles

BGH: Hausratsgegenstände und Zugewinnausgleich

Haushaltsgegenstände, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen, können im Haushaltsverfahren nicht (mehr) dem anderen Ehegatten zugewiesen werden und unterliegen dem Zugewinnausgleich.

Sie unterfallen auch dann dem Zugwinnausgleich, wenn die Hausratsverteilung noch nach der bis zum 31. August 2009 geltenden HausratsVO durchgeführt wurde, sofern nicht ausnahmsweise eine anderweitige Zuweisung im Hausratsverfahren vorgenommen wurde.

BGH, Urteil vom 11.05.2011, Az. XII ZR 33/09

OLG Hamm: Bewertung einer Vesicherungsagentur im Zugewinnausgleich

Der Unternehmenswert einer Versicherungsagentur bemisst sich grundsätzlich nach dem Substanzwert. Ein Goodwill ist für eine derartige Agentur am Markt nicht zu realisieren, da die persönliche Leistung des Versicherungskaufmanns im Vordergrung steht.

Ein Ausgleichsanspruch gem. § 89b HGB gebietet keine andere Beurteilung, wenn ein solcher Anspruch am maßgeblichen Stichtag noch keinen Vermögenswert hatte, weil die Voraussetzungen für die Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht bestanden.

OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2011, Az. II-8 UF 207/10

BGH: Mehr Rechte für Samenspender

Anfechtung der Vaterschaft durch den sogenannten

biologischen Vater auch im Fall der Samenspende

Der Bundesgerichtshof hat die Rechtsfrage entschieden, ob auch ein Samenspender als sog. biologischer Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anfechten kann.

BGH: Betreuungsunterhalt und Altersphasenmodell

Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung über eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus kindbezogenen Gründen nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB ist stets zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder in kindgerechten Betreuungseinrichtungen gesichert werden könnte.

Unterhaltsansprüche europaweit durchsetzen

Am 15. Dezember 2010 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der europäischen Unterhaltsverordnung. Die neue europäische Unterhaltsverordnung erleichtert die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Kinder und andere Unterhaltsberechtigte können ab Juni 2011 Unterhaltsverpflichtete europaweit besser aufspüren und zur Zahlung ihrer Unterhaltsschulden veranlassen.

Ehebedingte Nachteile und nacheheliche Solidarität bei langer Ehedauer

Bei der Billigkeitsprüfung nach § 1578 b Abs. 1 Satz 2 BGB ist vorrangig zu berücksichtigen, ob ehebedingte Nachteile eingetreten sind, die schon deswegen regelmäßig einer Befristung des nachehelichen Unterhalts entgegenstehen, weil der Unterhaltsberechtigte dann seinen eigenen angemessenen Unterhalt nicht selbst erzielen kann.

OLG Hamm: Kein Anspruch auf Umgang mit dem Familienhund

Das OLG Hamm hat in einem Beschluss vom 25.11.2010, entschieden, dass einem getrennt lebenden Ehegatten kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit dem früheren gemeinsamen Hund zusteht, der bei dem anderen Ehegatten lebt.

Die Parteien hatten während der Ehezeit gemeinsam einen Hund angeschafft, der nach ihrer Trennung vereinbahrungsgemäß bei dem Ehemann verblieben ist. Der Antrag der Ehefrau, mit dem sie an zwei Tagen wöchentlich für jeweils einige Stunden ein Umgangsrecht mit dem Hund begehrte, ist nach Auffassung des OLG Hamm rechtlich nicht durchsetzbar.

OLG Düsseldorf: Unterhaltsverwirkung wegen verschwiegener Einkünfte

Verschweigt der unterhaltsberechtigte Ehegatte eigene Einkünfte, obwohl der Unterhaltsverpflichtete gezielt nach solchen Einkünften gefragt hat, liegt ein Verwirkungstatbestand vor, auch wenn die verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und nur über einen begrenzten Zeitraum erzielt wurden.

 OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2010, Az.: II-8 UF 14/10

Zugewinnausgleich bei gesamtschuldnerischen Verbindlichkeiten der Ehegatten

Im Rahmen des Zugewinnausgleichs ist eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die Sie im Innenverhältnis anteilig haften. Hier kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs imstande ist, die interne Ausgleichsforderung zu erfüllen. Ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand ist als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetzen.

BGH, Urteil vom 06.10.2010, Az.: XII ZR 10/09

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