Fiktives Einkommen des an Depressionen erkrankten Unterhaltsgläubigers
Das OLG Hamm weist in einer Entscheidung vom 13.02.2012 darauf hin, dass die Zurechnung fiktiver Einkünfte auch bei einem an Depressionen erkrankten Unterhaltsgläubiger in Betracht kommt, wenn erforderliche Therapiemaßnahmen in vorwerfbarer Weise nicht durchgeführt werden: