Aktuelles

BGH: Abänderung einer lebenslangen Unterhaltsverpflichtung

Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach geändert (hier: Möglichkeit der Befristung aufgrund des Senatsurteils vom 12.04.2006, Az. XII 240, 03), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen.

BGH, Urteil vom 25.01.2012 - XII ZR 139/09

Gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter rückt näher

Die SPD-Bundesfraktion hat im Februar einen Antrag zur Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Paaren gestellt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 - 1 BvR 420/09 - vorzulegen. Die Karlsruher Richter hatten gerügt, dass der nichteheliche Vater keine Möglichkeit hat, die verweigerte Zustimmung der Mutter zur gemeinsamen Sorge gerichtlich überprüfen zu lassen.

2012 keine neue Düsseldorfer Tabelle

Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern.

Unterhaltsregress: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat.

BGH: Bewertung einer freiberuflichen Praxis im Zugewinnausgleich

Im Zugewinnausgleich ist grundsätzlich auch der Vermögenswert einer freiberuflichen Praxis zu berücksichtigen.

Bei der Bewertung des Goodwills ist ein Unternehmerlohn abzusetzen, der den individuellen Verhältnissen des Praxisinhabers entspricht. Der Unternehmerlohn hat insbesondere der beruflichen Erfahrung und der unternehmerischen Verantwortung Rechnung zu tragen sowie die Kosten einer angemessenen sozialen Absicherung zu berücksichtigen.

BFH: Prozesskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Unter Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 12. Mai 2011 -VI R 42/10- entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.

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