Aktuelles

Bewertung eines gewerblichen Unternehmens im Zugewinnausgleich

Der BGH hat sich in einem Beschluss vom 06.11.2013 erneut mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen, vorliegend handelte es sich um ein Sanitätshaus, bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu bewerten ist. Hierbei wiederholt der BGH zunächst den Grundsatz, dass der volle wirkliche Wert des Unternehmens anzusetzen sei, wobei die sachverhaltsspezifische Auswahl aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Bewertungsmethoden und deren Anwendung dem – sachverständig beratenen – Tatrichter obliege.

Elternunterhalt: Keine Unterhaltspflicht bei nachhaltigem Kontaktabbruch

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und eine Heimunterbringung ansteht, reicht das eigene Einkommen der Eltern häufig nicht aus, um die Kosten zu decken. Nach dem Gesetz können unter bestimmten Voraussetzungen die Kinder zum Unterhalt für ihre Eltern herangezogen werden. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt, wie zwei Entscheidungen des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom heutigen Tage zeigen.

Unterhaltsbefristung trotz ehebedingter Nachteile

Bei fortbestehenden ehebedingten Nachteilen ist eine Befristung des nachehelichen Unterhalts regelmäßig nicht auszusprechen, kommt jedoch unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht (Anschl. an BGH, Urteil vom 02.02.2011 - XII ZR 11/09).

Umgangsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erläutert die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Gesetzentwurf stärkt die Rechte leiblicher Väter, die bei nachhaltigem Interesse den Umgang mit ihren Kindern wünschen. Künftig kommt es für das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht mehr darauf an, dass bereits eine enge Beziehung zu dem Kind besteht.

BGH: Unterhaltsverwirkung durch Verschweigen des Erzeugers

Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, verwirklicht dies grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB und kann damit zu einem Ausschluss des Unterhaltsanspruchs führen. Die Anfechtung der Vaterschaft ist hierfür nicht Voraussetzung.

BGH, Urteil vom 15. Februar 2012 - XII ZR 137/09

BGH: Abänderung einer lebenslangen Unterhaltsverpflichtung

Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach geändert (hier: Möglichkeit der Befristung aufgrund des Senatsurteils vom 12.04.2006, Az. XII 240, 03), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen im Zweifel unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen.

BGH, Urteil vom 25.01.2012 - XII ZR 139/09

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