Aktuelles

OLG Hamm: Kein Unterhaltsanspruch bei bedarfsdeckenden BAföG-Leistungen

Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn die-se zum Teil als Darlehn gewährt werden. Das hat der 2. Senat für Familien-sachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 26.09.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop bestätigt.

Bedrohungen über Facebook rechtfertigen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz

Mittels Facebook übermittelte Drohungen können ein Verbot der Kontaktaufnahme und Näherung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) rechtfertigen. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 23.04.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gladbeck bestätigt.

Rudi Assauer: Scheidung trotz Alzheimererkrankung

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein an einer Demenz vom Typ Alzheimer Erkrankter geschieden werden kann, wenn die Eheleute seit mehr als einem Jahr getrennt leben, der Erkrankte im Zusammenhang mit der Trennung einen natürlichen Willen zur Scheidung und Trennung gefasst hat und er die Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft abgelehnt hat.

BGH: Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Rechtsfrage entschieden, ob ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen ist.

BGH: Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit

Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu beantworten, ob Detektivkosten für die Erstellung eines umfassenden Bewegungsprofils des geschiedenen Ehegatten im Rahmen eines Unterhaltsrechtsstreits erstattungsfähig sind.

Der Kläger war rechtskräftig zur Zahlung nachehelichen Unterhalts verurteilt worden. In jenem Verfahren hatte die Beklagte als Unterhaltsberechtigte geltend gemacht, ihre Beziehung zu einem andern Mann sei beendet. Später hatte sie die Beziehung jedoch fortgesetzt.

OLG Hamm: Aus dem Iran stammender Ehemann schuldet Morgengabe

Ein aus dem Iran stammender 33jähriger Ehemann ist verpflichtet, seiner 29jährigen Ehefrau iranischer Herkunft als Morgengabe Goldmünzen im Wert von umgerechnet 213.208 Euro auszuhändigen. Das hat der 8. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 04.07.2012 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund abgeändert.

Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheits-satz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert wer-den.

OLG Hamm: Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt

Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten kann verwirkt sein, wenn er dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten über Jahre wiederholt zu Unrecht sexuellen Missbrauch vorwirft und die Vorwürfe objektiv geeignet sind, den Unterhaltsverpflichteten in der Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und so seine familiäre, soziale und wirtschaftliche Existenz zu zerstören. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 03.12.2013 entschieden und insoweit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts –

Gesetzesänderung: Mehr Ehegatttenunterhalt bei langer Ehedauer

Quasi durch die Hintertür hat der Gesetzgeber das neue Unterhaltsrecht korrigiert. Am 1. März 2013 ist Art. 3 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in Kraft getreten. Darin wird klargestellt, dass die Ehedauer bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen ist, um unbillige Beschränkungen des nachehelichen Unterhalts zu vermeiden.

Hierzu hat das Bundesministerium der Justiz in einer Pressemitteilung wie folgt Stellung genommen:

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