OLG Hamm: Kein Unterhaltsanspruch bei bedarfsdeckenden BAföG-Leistungen
Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn die-se zum Teil als Darlehn gewährt werden. Das hat der 2. Senat für Familien-sachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 26.09.2013 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Bottrop bestätigt.