Wegfall der Unterhaltspflicht bei fortschreitendem Alter
Ein 78-jähriger Bauingenieur ist nicht mehr verpflichtet, die Einkünfte aus seiner selbständigen Tätigkeit für den Unterhalt der 72-jährigen geschiedenen Ehefrau einzusetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Beschluss vom 18.06.2014 entschieden. Dabei ging es im Wesentlichen um die Frage, ob der 78-jährige Antragsteller, der sich im Alter von 69 Jahren dazu verpflichtet hatte, nachehelichen Unterhalt von 1.000,00 EUR monatlich an seine geschiedene Ehefrau zu zahlen, die notarielle Unterhaltsvereinbarung abändern lassen kann.