Haftung des Rechtsanwaltes bei Vergleich über Zugewinnausgleich
Das OLG Düsseldorf hat in einem von uns erstrittenen Urteil den für den Mandanten im Scheidungsverfahren tätigen Rechtsanwalt zum Schadensersatz verpflichtet, weil dieser nicht von dem Abschluss eines für den Mandanten ungünstigen Vergleichs (hier: Verzicht auf jeglichen Zugewinnaugleich) abgeraten hatte.