Habe ich Anspruch auf alleinige Nutzung der Ehewohnung?

Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die weitere Nutzung der Ehewohnung nicht einigen können, muss das Familiengericht hierüber entscheiden. In der Regel wird das Gericht demjenigen Ehepartner die Wohnung zusprechen, der die gemeinsamen Kinder versorgt. Die Eigentumsverhältnisse sind hierbei nicht entscheidend, d.h. selbst wenn Ihnen die Wohnung nicht gehört, kann das Gericht Ihnen diese zumindest bis zur Rechtskraft der Scheidung zur alleinigen Nutzung zuweisen.


Voraussetzung hierfür ist aber immer, dass es für Sie unzumutbar ist, mit dem anderen Ehepartner weiter unter einem Dach zu leben. Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor bei körperlichen Übergriffen eines Ehegatten, sie kann aber bereits darin liegen, dass die Wohnung schlichtweg zu klein ist um sie zwischen den Eheleuten sinnvoll aufzuteilen.