Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?

Gemeinsames Vermögen (Immobilien, Bankkonten, Sparverträge etc.) ist zwischen den Eheleuten grundsätzlich hälftig zu teilen. Sofern eine Teilung, wie etwa bei dem ehelichen Haus, nicht möglich ist, kommt nur ein Verkauf oder die vollständige Übernahme durch einen Ehepartner bei entsprechender Ausgleichszahlung in Betracht.

Ein gemeinsames Konto sollte im Zuge einer Trennung umgehend aufgelöst und vorhandene Kontovollmachten widerrufen werden, da die Versuchung groß ist, die finanzielle Unsicherheit durch Leerräumen des Kontos zu beseitigen.