BGH: Unterhaltsverwirkung durch Verschweigen des Erzeugers

Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, verwirklicht dies grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB und kann damit zu einem Ausschluss des Unterhaltsanspruchs führen. Die Anfechtung der Vaterschaft ist hierfür nicht Voraussetzung.

BGH, Urteil vom 15. Februar 2012 - XII ZR 137/09