Aktuelles

Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften

Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheits-satz, da es an hinreichend gewichtigen Sachgründen für die Ungleichbehandlung fehlt. Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Rechtslage muss rückwirkend ab der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes zum 1. August 2001 geändert wer-den.

OLG Hamm: Unterhalt bei unberechtigten Missbrauchsvorwürfen verwirkt

Der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten kann verwirkt sein, wenn er dem unterhaltsverpflichteten Ehegatten über Jahre wiederholt zu Unrecht sexuellen Missbrauch vorwirft und die Vorwürfe objektiv geeignet sind, den Unterhaltsverpflichteten in der Öffentlichkeit nachhaltig verächtlich zu machen und so seine familiäre, soziale und wirtschaftliche Existenz zu zerstören. Das hat der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm am 03.12.2013 entschieden und insoweit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts –

Gesetzesänderung: Mehr Ehegatttenunterhalt bei langer Ehedauer

Quasi durch die Hintertür hat der Gesetzgeber das neue Unterhaltsrecht korrigiert. Am 1. März 2013 ist Art. 3 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens zur internationalen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in Kraft getreten. Darin wird klargestellt, dass die Ehedauer bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts zu berücksichtigen ist, um unbillige Beschränkungen des nachehelichen Unterhalts zu vermeiden.

Hierzu hat das Bundesministerium der Justiz in einer Pressemitteilung wie folgt Stellung genommen:

Bewertung eines gewerblichen Unternehmens im Zugewinnausgleich

Der BGH hat sich in einem Beschluss vom 06.11.2013 erneut mit der Frage auseinandergesetzt, wie die Beteiligung an einem gewerblichen Unternehmen, vorliegend handelte es sich um ein Sanitätshaus, bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs zu bewerten ist. Hierbei wiederholt der BGH zunächst den Grundsatz, dass der volle wirkliche Wert des Unternehmens anzusetzen sei, wobei die sachverhaltsspezifische Auswahl aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Bewertungsmethoden und deren Anwendung dem – sachverständig beratenen – Tatrichter obliege.

Düsseldorfer Tabelle 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 01.01.2013 ist die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert worden. Der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, erhöht sich danach von 950 Euro auf 1.000 Euro. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2013.

Ferner sind die Selbstbehalte bei Unterhaltsverpflichteten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kindes oder Eltern angehoben worden:

Elternunterhalt: Keine Unterhaltspflicht bei nachhaltigem Kontaktabbruch

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden und eine Heimunterbringung ansteht, reicht das eigene Einkommen der Eltern häufig nicht aus, um die Kosten zu decken. Nach dem Gesetz können unter bestimmten Voraussetzungen die Kinder zum Unterhalt für ihre Eltern herangezogen werden. Dies gilt aber nicht uneingeschränkt, wie zwei Entscheidungen des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom heutigen Tage zeigen.

Unterhaltsbefristung trotz ehebedingter Nachteile

Bei fortbestehenden ehebedingten Nachteilen ist eine Befristung des nachehelichen Unterhalts regelmäßig nicht auszusprechen, kommt jedoch unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht (Anschl. an BGH, Urteil vom 02.02.2011 - XII ZR 11/09).

Umgangsrecht: Mehr Rechte für leibliche Väter

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erläutert die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Der Gesetzentwurf stärkt die Rechte leiblicher Väter, die bei nachhaltigem Interesse den Umgang mit ihren Kindern wünschen. Künftig kommt es für das Umgangsrecht des leiblichen Vaters nicht mehr darauf an, dass bereits eine enge Beziehung zu dem Kind besteht.

BGH: Unterhaltsverwirkung durch Verschweigen des Erzeugers

Verschweigt eine Ehefrau ihrem Ehemann, dass ein während der Ehe geborenes Kind möglicherweise von einem anderen Mann abstammt, verwirklicht dies grundsätzlich den Härtegrund eines Fehlverhaltens im Sinne von § 1579 Nr. 7 BGB und kann damit zu einem Ausschluss des Unterhaltsanspruchs führen. Die Anfechtung der Vaterschaft ist hierfür nicht Voraussetzung.

BGH, Urteil vom 15. Februar 2012 - XII ZR 137/09

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